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Nachtspeicherheizung ersetzen: Asbest, Elektrik und was das Gesetz erlaubt

Ratgeber Auswahl & Anwendung / Kommentare 0
Lesezeit etwa 9 MinutenZuletzt inhaltlich geprüft am 29.09.2026Autor: Kai

Nachtspeicheröfen heizen elektrisch – genau wie eine Infrarotheizung. Der Unterschied liegt nicht im Strom, sondern im Zeitpunkt: Der Speicher lädt nachts auf Vorrat und gibt die Wärme über den Tag ab, ob du sie brauchst oder nicht. Ein Infrarotpaneel heizt dann, wenn der Raum genutzt wird. Dieser Ratgeber klärt, was vor dem Tausch geprüft werden muss: ob es ein Verbot gibt, was das Gesetz erlaubt, wie du Asbest erkennst, was die Elektrik braucht – und wann eine andere Heizung besser passt.

Wohnzimmer mit Infrarotpaneel an der Decke statt Speicherofen an der Wand
Wo früher der Speicherofen stand, bleibt die Wand frei – das Paneel kann an die Decke.
§ 46 Abs. 2der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromheizung ist von den Wärmeschutz-Hürden ausgenommenGModG, geprüft 29.09.2026
vor 1984gebaute Speicheröfen gelten als asbestverdächtig – Ausbau nur durch einen FachbetriebTRGS 519
kein Verbotfunktionierende Nachtspeicher dürfen weiterlaufen – das geplante Aus wurde 2013 gestrichen§ 10a EnEV 2009, aufgehoben

Gibt es ein Verbot?

Nein. Die Energieeinsparverordnung von 2009 sah vor, ältere Nachtspeicher in größeren Wohngebäuden ab 2020 außer Betrieb zu nehmen (§ 10a EnEV 2009, betroffen waren Häuser mit mehr als fünf Wohnungen, die nur mit Speicherheizung beheizt wurden). Diese Pflicht wurde am 13.07.2013 wieder gestrichen, bevor sie je gegriffen hat. Auch das seit Juli 2026 geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verlangt nicht, funktionierende Nachtspeicher auszubauen.

Wer tauscht, tut es also freiwillig – meist aus drei Gründen: Die Wärme kommt zur falschen Zeit, die Geräte sind alt und brauchen Platz an der Wand, und bei manchen alten Öfen steht die Frage nach Asbest im Raum.

Kurz gesagtEs gibt keine Austauschpflicht. Ob sich der Tausch lohnt, ist eine Frage von Komfort, Zustand und Tarif – nicht von einem Gesetz.

Was das Gesetz beim Tausch erlaubt

Für das GModG ist ein Nachtspeicherofen eine Stromdirektheizung: Das Gesetz definiert sie als Gerät, das Raumwärme über den elektrischen Widerstand erzeugt, „auch in Verbindung mit Wärmespeichern“ (§ 3 Nr. 29). Eine Infrarotheizung ist das ebenfalls.

Neue Stromdirektheizungen dürfen in bestehende Häuser mit Wohnungen eigentlich nur, wenn der Wärmeschutz die gesetzlichen Anforderungen um mindestens 30 Prozent unterschreitet (§ 46 Abs. 1). Für den Tausch gibt es aber eine klare Ausnahme: Die Hürde gilt nicht beim Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromdirektheizung (§ 46 Abs. 2). Nachtspeicherofen raus, Paneel in denselben Raum – das ist genau dieser Fall. Selbst bewohnte Häuser mit höchstens zwei Wohnungen sind von der 30-Prozent-Schwelle ohnehin ganz befreit.

Wo die Ausnahme endet

Die Ausnahme deckt den Austausch. Räume, die bisher gar keine Stromheizung hatten, sind nach dem Wortlaut nicht erfasst – dort gilt wieder § 46 Abs. 1, außer im selbst bewohnten Haus mit höchstens zwei Wohnungen. Eine zentrale Elektro-Speicheranlage für die ganze Wohnung ist keine Einzelraumheizung. In Mietwohnungen entscheidet der Vermieter über den Tausch der fest eingebauten Heizung. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zum Heizungsgesetz.

Kurz gesagtNachtspeicher gegen Paneel, Raum für Raum: rechtlich unkompliziert. Kein Wärmeschutz-Nachweis nötig.

Asbest: das Erste, was du prüfst

Bevor irgendetwas abgeschraubt wird, gehört ein Blick auf das Typenschild. Nachtspeicheröfen, die vor 1984 gebaut wurden, gelten als asbestverdächtig; in Deutschland verboten ist Asbest erst seit dem 31.10.1993. Das Baujahr allein beweist weder das eine noch das andere – es ist eine Verdachtsschwelle.

  • Typenschild lesen: Hersteller, Gerätetyp, Baujahr und Seriennummer notieren. Es sitzt meist seitlich oder unter einer Abdeckung, die sich ohne Werkzeug öffnen lässt.
  • Nachfragen: Hersteller, Energieversorger oder ein Entsorgungsbetrieb für Gefahrstoffe können anhand dieser Daten Auskunft geben.
  • Nicht öffnen, nicht zerlegen: Bei Verdacht nichts aufschrauben und das Gerät nicht mehr bewegen. Fasern werden erst frei, wenn Dämmung oder Dichtungen beschädigt werden.
  • Ausbau durch einen Fachbetrieb: Arbeiten an asbesthaltigen Geräten dürfen nur Betriebe mit Sachkunde nach TRGS 519 ausführen, und sie müssen vorab bei der Arbeitsschutzbehörde angezeigt werden. Der Betrieb verpackt das Gerät staubdicht und entsorgt es als gefährlichen Abfall.

Auch „asbestfrei“ heißt nicht unbedenklich

In jüngeren Geräten können die Speichersteine sechswertiges Chrom enthalten, dazu kommen künstliche Mineralfasern in der Dämmung. Auch diese Öfen gehören nicht in den Sperrmüll oder Container, sondern zu einem Entsorger, der sie annimmt. Und sie sind schwer: Die Speichersteine bringen oft weit über 100 Kilogramm auf die Waage.

Kurz gesagtErst das Typenschild, dann der Schraubenzieher. Vor 1984 gebaut: Fachbetrieb, kein Selbstabbau.

Wie viel Leistung statt des Speichers?

Der häufigste Fehler beim Tausch: die Anschlussleistung des Speichers eins zu eins übernehmen. Ein Nachtspeicher muss in wenigen Nachtstunden die Wärme für den ganzen Tag laden. Seine Anschlussleistung ist deshalb oft ein Mehrfaches dessen, was der Raum tatsächlich braucht. Ein Infrarotpaneel heizt direkt und wird nach dem aktuellen Wärmebedarf des Raums ausgelegt – nicht nach dem alten Gerät.

Entscheidend sind Raumgröße, Dämmung, Fenster und wie viele Wände nach außen gehen. Als grobe Orientierung dient die Faustformel aus dem Ratgeber Watt pro Quadratmeter; genauer wird es mit dem Heizungsrechner, verbindlich ist nur eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831.

Kurz gesagtNach dem Raum auslegen, nicht nach dem Typenschild des Speichers – sonst ist das Paneel deutlich zu groß.

Elektrik, Zähler und Tarif

Nachtspeicher hängen fast immer an einem eigenen Heizstromkreis, oft mit eigenem Zähler. Der Netzbetreiber gibt diesen Stromkreis nur zu bestimmten Zeiten frei, meist nachts. Ein Infrarotpaneel braucht dagegen Strom, wann immer es heizen soll. Die Elektrofachkraft prüft deshalb, ob der vorhandene Stromkreis dauerhaft freigegeben und weiter genutzt werden kann, wie abgesichert ist und ob das Paneel an eine Steckdose oder fest angeschlossen wird. Im Altbau fehlt oft ein FI-Schutzschalter – das fällt spätestens jetzt auf. Was du selbst machen darfst und was nicht, steht im Ratgeber Montage und Sicherheit.

Beim Tarif lohnt ein Anruf beim Versorger, bevor der zweite Zähler abgemeldet wird: Der günstige Nachtstrom gilt für Geräte, die nachts laden. Für Infrarotheizungen gibt es solche Tarife meist nicht. Kalkuliere deshalb mit deinem normalen Haushaltsstrom.

Kurz gesagtDer alte Heizstromkreis ist oft weiter nutzbar – aber nur nach Umstellung durch die Fachkraft. Der Nachtstrom-Tarif fällt in der Regel weg.

Wird es günstiger?

Ehrlich: Das lässt sich nicht pauschal sagen. Nachtspeicher und Infrarotpaneel wandeln Strom beide eins zu eins in Wärme um – beim Wirkungsgrad gewinnt keiner. Für den Speicher spricht der günstigere Nachtstrom. Für das Paneel spricht, dass es nur heizt, wenn der Raum genutzt wird: Ein Speicher gibt seine Wärme auch dann ab, wenn niemand da ist, und am Abend ist er oft schon leer. Mit Thermostat und Zeitprogramm heizt das Paneel dagegen gezielt.

Ob am Ende weniger auf der Rechnung steht, hängt davon ab, wie viel Wärme dein Speicher bisher ungenutzt abgegeben hat und welchen Tarif du danach bezahlst. Sparversprechen in Prozent machen wir deshalb nicht. Was ein Paneel pro Stunde und pro Jahr kostet, rechnet der Ratgeber zu den Betriebskosten Schritt für Schritt vor.

Kurz gesagtDer Gewinn ist vor allem Steuerbarkeit und Komfort. Ob es auch günstiger wird, entscheiden Tarif und Nutzung.

Wann Infrarot passt – und wann nicht

Arbeitszimmer mit Infrarotpaneel an der Wand über dem Schreibtisch
Wo der Speicher stand, genügt ein flaches Paneel an der Wand.

Gut geeignet ist der Tausch Raum für Raum: das Bad, das Schlafzimmer, das Arbeitszimmer, der Flur – Räume mit klaren Nutzungszeiten, in denen schnelle Wärme wichtiger ist als Dauerbetrieb. Auch dort, wo keine Außeneinheit und keine Rohre möglich sind, etwa in vielen Mietwohnungen oder unter Denkmalschutz, ist das Paneel oft die einfachste Lösung.

Die ganze Wohnung auf einmal

Wer eine komplette, schlecht gedämmte Wohnung von Nachtspeicher auf Infrarot umstellt, wechselt von einer teuren Stromheizung zu einer anderen. Für diesen Fall ist eine Wärmepumpe – oder, wenn ein Heizungswasser-System fehlt, ein Split-Klimagerät mit Heizfunktion – im Betrieb meist deutlich günstiger, weil sie aus einer Kilowattstunde Strom ein Mehrfaches an Wärme macht. Den ehrlichen Vergleich gibt es im Ratgeber Infrarot oder Wärmepumpe.

Kurz gesagtEinzelne Räume: Infrarot ist oft die praktischste Lösung. Ganze unsanierte Wohnung: erst eine Wärmepumpe prüfen.

Der Ablauf in fünf Schritten

Typenschild prüfen

Baujahr, Hersteller und Typ notieren. Vor 1984: Asbest-Verdacht klären lassen, bevor weiter geplant wird.

Leistung neu bestimmen

Für jeden Raum den Bedarf ermitteln – mit dem Heizungsrechner, nicht nach dem alten Speicher.

Elektrik und Tarif klären

Elektrofachkraft: Stromkreis, Freigabe, Absicherung, FI-Schutz. Versorger: Was passiert mit dem Heizstromzähler?

Ausbauen und entsorgen

Bei Asbest-Verdacht nur durch einen Fachbetrieb nach TRGS 519. Auch sonst: zu einem Entsorger, der Speicheröfen annimmt.

Paneel montieren und steuern

Programmierbares Funk-Thermostat mit Anzeige von Raumtemperatur, Solltemperatur und Zeitprogramm
Thermostat mit Zeitprogramm: Das Paneel heizt nur, wenn der Raum genutzt wird.

An die Wand, wo der Speicher stand, oder an die Decke, wenn die Wand frei werden soll. Mit Thermostat heizt der Raum nur, wenn er genutzt wird – mehr dazu im Steuerungs-Ratgeber.

Welche Leistung braucht dein Raum ohne Speicher?

Der Heizungsrechner berücksichtigt Größe, Dämmung und Fenster und schlägt dir die passende Kombination vor – für jeden Raum einzeln.

Bedarf jetzt berechnen

Was das für deinen Nachtspeicher heißt

Einen funktionierenden Nachtspeicher musst du nicht ausbauen. Wenn du tauschen willst, ist der Weg Raum für Raum rechtlich einfach – vorausgesetzt, Asbest ist geklärt und die Elektrik passt. Die passenden Größen für die Wand stehen unter Infrarot-Wandheizung, für die Decke unter Infrarot-Deckenheizung, fertig mit Steuerung unter Infrarotheizung mit Thermostat.

Häufige Fragen

Muss ich meine Nachtspeicherheizung austauschen?

Nein. Das 2009 geplante Aus für ältere Nachtspeicher wurde 2013 gestrichen, und auch das Gebäudemodernisierungsgesetz schreibt keinen Ausbau funktionierender Geräte vor.

Darf ich einen Nachtspeicher einfach durch eine Infrarotheizung ersetzen?

Rechtlich ja: Der Austausch einer bestehenden Einzelraum-Stromheizung ist von den Wärmeschutz-Anforderungen ausgenommen (§ 46 Abs. 2 GModG). Den Anschluss übernimmt eine Elektrofachkraft, in der Mietwohnung entscheidet der Vermieter.

Wie erkenne ich, ob mein Nachtspeicher Asbest enthält?

Am Typenschild: Geräte, die vor 1984 gebaut wurden, gelten als verdächtig. Mit Hersteller, Typ und Baujahr können Hersteller, Energieversorger oder ein Gefahrstoff-Entsorger Auskunft geben. Bei Verdacht das Gerät nicht öffnen und nur von einem Fachbetrieb nach TRGS 519 ausbauen lassen.

Kann ich den Nachtstrom-Tarif weiter nutzen?

Meist nicht. Nachtstrom ist für Geräte gedacht, die zu festen Zeiten laden. Eine Infrarotheizung heizt dann, wenn du sie brauchst – rechne mit deinem normalen Haushaltstarif und frag vor der Abmeldung des Heizstromzählers bei deinem Versorger nach.

Mein Speicher hat 3 kW – brauche ich dann auch 3.000 Watt Infrarot?

In der Regel deutlich weniger. Der Speicher lädt in wenigen Stunden die Wärme für den ganzen Tag, seine Anschlussleistung liegt deshalb weit über dem, was der Raum im Moment braucht. Das Paneel wird nach Raumgröße, Dämmung und Fenstern ausgelegt – am einfachsten mit dem Heizungsrechner.

Quellen

  • § 3 Nr. 29 und § 46 GModG – Begriff Stromdirektheizung, Einbau und Austausch im Bestand (Primärquelle, geprüft 29.09.2026). § 3 · § 46
  • § 10a EnEV 2009 – Außerbetriebnahme elektrischer Speicherheizsysteme, aufgehoben mit Wirkung zum 13.07.2013. enev-online.org
  • TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) – Sachkunde und Anzeigepflicht.
  • Asbestverdacht bei Baujahren vor 1984, Chrom-VI und Mineralfasern in jüngeren Geräten: heizsparer.de, „Asbest in Nachtspeicherheizungen“. heizsparer.de
  • Heizlast: DIN EN 12831. Watt-Faustformeln: Hersteller- und Händlerangaben – keine Normwerte.

Zuletzt inhaltlich geprüft am 29.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts-, Energie- oder Elektroberatung. Wir sind Händler für Infrarot-Heiztechnik; wo wir eigene Produkte nennen, ist das als Empfehlung aus unserem Sortiment gekennzeichnet.