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Infrarotheizung im Altbau: was wirklich geht – und was nicht

Lesezeit etwa 8 MinutenZuletzt inhaltlich geprüft am 15.08.2026Autor: Kai

Kein Einsatzort wird bei Infrarotheizungen so oft falsch verkauft wie der Altbau. Die ehrliche Antwort hat zwei Hälften: Für die Beheizung ganzer unsanierter Gebäude ist Infrarot wirtschaftlich ungeeignet – für einzelne Räume, Dachausbauten und Übergangslösungen ist es oft die praktischste Option. Dieser Ratgeber zieht die Grenze.

Ausgebautes Dachgeschoss im Altbau mit Infrarotpaneel
Der Dachausbau ohne Heizungsanschluss: der klassische Altbau-Fall für Infrarot.
100–150Watt je Quadratmeter braucht ein unsanierter Altbau als Faustformel – doppelt so viel wie im sanierten ZustandHersteller-/Händlerangaben
2,5×so hoch lagen die Betriebskosten im Verbraucherzentralen-Vergleich (150 m²) gegenüber GasVZ Rheinland-Pfalz, 2024
30 %Unterschreitung der Wärmeschutz-Anforderungen nötig, bevor ein Bestands-Wohngebäude komplett auf Infrarot umgestellt werden darf – selbst bewohnte Häuser mit bis zu zwei Wohnungen sind ausgenommen§ 46 GModG

Warum der Altbau der schwerste Fall ist

Eine Stromdirektheizung macht aus einer Kilowattstunde Strom etwa eine Kilowattstunde Wärme – zum Haushaltsstrompreis von rund 37 Cent (BDEW 2026). Im gut gedämmten Raum ist das verkraftbar, weil wenig Wärme gebraucht wird. Der unsanierte Altbau dreht die Rechnung um: Durch Wände und Fenster entweicht die Wärme so schnell, dass die Faustformeln der Branche hier 100 bis 150 Watt je Quadratmeter ansetzen – etwa das Doppelte eines sanierten Gebäudes.

Doppelte Leistung heißt doppelte Betriebsstunden-Kosten. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kam 2024 für ein 150-m²-Haus auf rund 4.970 Euro Stromkosten im ersten Jahr gegenüber rund 2.000 Euro mit erneuerter Gasheizung – bei damals 35 Cent je Kilowattstunde. Die vollständige Rechnung steht im Kosten-Ratgeber.

Kurz gesagtNicht die Technik scheitert am Altbau, sondern die Gebäudehülle: Was durch die Wand entweicht, bezahlst du zum Strompreis.

Wo Infrarot im Altbau funktioniert

  • Der Dachausbau ohne Heizungsanschluss. Eine Steigleitung nachzurüsten kostet oft mehr als Paneele samt Steuerung – und der Eingriff in die Substanz entfällt. Der klassische Fall.
  • Einzelne Räume mit Zusatzbedarf. Das Bad am Morgen, das Gästezimmer am Wochenende, das Arbeitszimmer tagsüber – kurze Nutzungszeiten, kleine Flächen, überschaubare Kosten.
  • Ersatz alter Nachtspeicheröfen. Gleicher Energieträger, aber bedarfsgerecht steuerbar statt nachts auf Vorrat geladen. Der Austausch einzelner Raumheizungen ist zudem ausdrücklich von den Wärmeschutz-Anforderungen ausgenommen (§ 46 Abs. 2 GModG).
  • Denkmalschutz und Fachwerk. Wo Rohrleitungen und Radiatoren nicht in die Substanz dürfen, ist die flache Paneellösung oft die einzige reversible Option.
  • Übergangslösung vor der Sanierung. Wer in zwei Jahren dämmt und dann eine Wärmepumpe plant, kann einzelne Räume so lange punktuell versorgen, ohne in ein sterbendes System zu investieren.

Für die Dimensionierung gilt im Altbau besonders: Faustformeln sind grobe Näherungen, weil Außenwandanteil, Fenster und Dachschrägen stärker durchschlagen als anderswo – Details im Watt-Ratgeber.

Kurz gesagtInfrarot im Altbau ist eine Raumlösung, keine Hauslösung: überall dort stark, wo Leitungen fehlen und Zeiten kurz sind.

Praxisfall Dachausbau: die Rechnung, die dahintersteht

Der Dachausbau ist deshalb der klassische Infrarot-Fall, weil hier zwei Rechnungen gegeneinander stehen – und beide solltest du kennen:

  • Weg A – Zentralheizung erweitern: Steigleitung durch zwei Geschosse, neue Heizkörper, Anpassung der Hydraulik, Eingriff in bewohnte Räume. Was das kostet, sagt dir nur das Angebot deines Heizungsbauers – hole es ein, bevor du entscheidest.
  • Weg B – Infrarot: Beispiel 25 m² Dachzimmer, saniert ausgebaut: nach Faustformel 60–100 W/m² also rund 1.500–2.500 Watt, verteilt auf drei bis fünf Paneele plus Steuerung. Kein Eingriff in die übrigen Geschosse.

Die Betriebskosten von Weg B über die Formel aus dem Kosten-Ratgeber: Bei 2.000 Watt und 600 Betriebsstunden je Heizperiode sind das 1.200 kWh – rund 444 Euro pro Jahr bei 37 ct/kWh. Vergleiche das mit dem Angebot aus Weg A plus dessen laufenden Kosten – dann entscheidet dein Fall, nicht unsere Meinung.

Annahmen

25 m², saniert ausgebauter Dachraum, 80 W/m² als Mittelwert der Faustformel, 600 Betriebsstunden (tägliche Nutzung in der Heizperiode, thermostatgeregelt), 37 ct/kWh nach BDEW 2026. Dachschrägen und große Fensterflächen verschieben den Bedarf nach oben – die Faustformel ist eine Näherung aus Händlerangaben, keine Norm.

Kurz gesagtBeim Dachausbau konkurriert Infrarot nicht mit dem Betriebspreis der Zentralheizung, sondern mit den Kosten ihrer Erweiterung – deshalb gewinnt es hier so oft.

Wo wir abraten

Vollausstattung unsaniert

Ein komplettes unsaniertes Gebäude dauerhaft mit Infrarot zu beheizen, ist die teuerste realistische Option – dreistellige Monatskosten in der Heizperiode sind dann keine Ausnahme, sondern die Regel. Die Verbraucherzentrale bewertet Infrarot über 20 Jahre gerechnet als sehr teures Heizsystem, und dieser Einschätzung widersprechen wir nicht. Wer das ganze Haus umstellen will, spricht zuerst mit einer Energieberatung über Hülle und Wärmepumpe – nicht mit uns über Paneele.

Auch mit eigener Photovoltaik dreht sich das nicht um: Im Winter, wenn geheizt wird, liefert die Anlage am wenigsten – die Verbraucherzentrale nennt für ungedämmte Altbauten Deckungsgrade um zehn Prozent.

Was die Hülle ändert: Teilsanierung in Zahlen

Wie stark die Gebäudehülle die Infrarot-Rechnung dreht, zeigt die Faustformel selbst – am Beispiel eines 20-m²-Raums:

Zustand Faustformel Leistung 20 m² Betrieb bei 600 h*
unsaniert 100–150 W/m² 2.000–3.000 W 444–666 €
saniert (Dämmung, neue Fenster) 60–100 W/m² 1.200–2.000 W 266–444 €

*bei 37 ct/kWh, thermostatgeregelt – und die Tabelle untertreibt den Effekt sogar: Ein gedämmter Raum hält die Wärme länger, braucht also auch weniger Stunden, nicht nur weniger Watt. Dämmung wirkt doppelt.

Deshalb unser Rat gegen das eigene kurzfristige Verkaufsinteresse: Wenn ohnehin eine Sanierung ansteht, kaufe die Paneele danach – sie fallen dann eine Nummer kleiner aus.

Kurz gesagtJede Dämmmaßnahme verkleinert das nötige Paneel und verkürzt seine Laufzeit – erst Hülle, dann Heizung gilt auch im Kleinen.

Was das GEG im Bestand verlangt

Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (in Kraft seit 29.07.2026) ist die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht entfallen. Wer ein Bestands-Wohngebäude komplett auf Stromdirektheizung umstellen will, braucht seither einen um mindestens 30 Prozent besseren Wärmeschutz als vorgeschrieben (§ 46 GModG; früher galt nach § 71d GEG je nach Heizsystem bis zu 45 Prozent). Ein unsanierter Altbau erreicht auch diesen Wert kaum – womit die Vollausstattung meist auch rechtlich ausscheidet. Neu ist eine große Ausnahme: Wer ein Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen selbst bewohnt, ist von der Schwelle ganz befreit (§ 46 Abs. 1 Satz 2) – hier entscheidet dann allein die Wirtschaftlichkeit.

Nicht betroffen sind der Austausch einzelner Raumheizungen und die Zusatzheizung neben einer bestehenden Hauptheizung. Für Details und die Ausnahmen lohnt der Blick in den Heizungsgesetz-Ratgeber in unserer Rubrik Recht & Sicherheit; die verbindliche Auskunft für dein Gebäude gibt eine Energieberatung.

Kurz gesagtZusatzheizung und Einzelraum-Austausch: frei. Hauptheizung im unsanierten Bestand: an Wärmeschutz-Hürden gebunden, die ein Altbau kaum erfüllt – außer im selbst bewohnten Ein- oder Zweifamilienhaus.

Die Altbau-Elektrik: der übersehene Engpass

Bevor im Altbau ein einziges Paneel hängt, gehört die Elektrik auf den Tisch – sie ist dort häufiger der Engpass als die Heizfrage:

  • Stromkreis-Belastung: Ein üblicher 16-A-Stromkreis liefert rechnerisch rund 3.600 Watt – für den ganzen Kreis, nicht je Steckdose. Zwei große Paneele plus Staubsauger auf derselben Sicherung überlasten die Sicherung. Die Aufteilung prüft die Elektrofachkraft.
  • Alte Installationen: Zweiadrige Leitungen ohne Schutzleiter und Verteilungen ohne FI-Schutzschalter sind in Altbauten verbreitet – spätestens bei neuen Festanschlüssen wird eine Nachrüstung zum Thema.
  • Nachtspeicher-Tausch: Meist existiert ein eigener Heizstromkreis, den die Fachkraft weiterverwenden kann. Achtung bei alten Geräten: Nachtspeicheröfen früherer Baujahre können Asbest enthalten – Ausbau und Entsorgung gehören in die Hände eines Fachbetriebs, nicht in den Container.

Die Grenzen zwischen Eigenleistung und Fachkraft-Pflicht im Detail: Montage und Sicherheit.

Kurz gesagtIm Altbau entscheidet oft die Sicherung, nicht das Sortiment – Elektro-Check vor Paneel-Kauf.

Die richtige Reihenfolge

  • Erst die Hülle bewerten: Dämmung und Fenster senken den Bedarf dauerhaft – jede Heizungsentscheidung danach wird billiger.
  • Dann die Aufgabe klären: ganzes Haus (→ Energieberatung, Wärmepumpe prüfen) oder einzelne Räume (→ Infrarot rechnen).
  • Dann dimensionieren: im Altbau eher am oberen Rand der Spanne, bei Schrägen und Außenwänden mit Reserve.
  • Steuerung einplanen: gerade bei hohen W/m²-Werten entscheidet das Zeitprogramm über die Rechnung – siehe Steuerungs-Ratgeber.

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Häufige Fragen

Lohnt der Nachtspeicher-Tausch?

Häufig ja – nicht wegen des Wirkungsgrads (beide heizen elektrisch 1:1), sondern wegen der Steuerbarkeit: bedarfsgerecht statt nachts auf Vorrat. Rechtlich ist der Einzelraum-Austausch unkompliziert.

Reicht ein günstiger Heizstromtarif?

Für Infrarotheizungen gibt es meist keinen – sie gelten in der Regel nicht als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Kalkuliere mit deinem normalen Haushaltstarif.

Kann ich mehrere Paneele an eine Steckdose hängen?

An eine Steckdose gehört ein Paneel. Entscheidend ist aber der ganze Stromkreis: rund 3.600 Watt je 16-A-Sicherung, abzüglich allem, was sonst daran hängt. Die Verteilung plant die Elektrofachkraft.

Mein Altbau hat feuchte Wände – hilft ein Paneel beim Trocknen?

Eine warme Wandoberfläche kondensiert weniger – die Ursache der Feuchte (aufsteigende Nässe, Wärmebrücken, Lüftung) beseitigt sie nicht. Erst Ursache klären, dann heizen; als Bautrockner ist eine Raumheizung das falsche Werkzeug.

Quellen

  • Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: „Gasheizung oder Infrarotheizung?“, 31.01.2024 – Betriebskostenvergleich 150 m². verbraucherzentrale-rlp.de
  • Verbraucherzentrale Saarland: Warnung vor falschen Werbeaussagen, 06.02.2025 – PV-Deckungsgrad, Heizstrom. verbraucherzentrale-saarland.de
  • § 10 Abs. 4 und § 46 GModG – Stromdirektheizungen (Primärquellen, geprüft 15.08.2026). § 10 · § 46
  • BDEW: Strompreisanalyse 2026. bdew.de
  • Watt-Faustformeln: Hersteller- und Händlerangaben – keine Normwerte.

Zuletzt inhaltlich geprüft am 15.08.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Energieberatung. Wir sind Händler für Infrarot-Heiztechnik; wo wir eigene Produkte nennen, ist das als Empfehlung aus unserem Sortiment gekennzeichnet.