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Recht & Sicherheit

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Strom, Feuchtraum, Gesetz: Bei Infrarotheizungen gibt es klare Regeln – und eine klare Grenze zwischen dem, was du selbst machen darfst, und dem, was in die Hand einer eingetragenen Elektrofachkraft gehört. Der Ratgeber zu Installation und Sicherheit zieht genau diese Grenze: Stecker in die Steckdose ist Eigenmontage, jeder Festanschluss und jede Installation im Bad (DIN VDE 0100-701, FI-Schutzschalter) ist Fachkraft-Sache. Was das Gebäudeenergiegesetz für Stromdirektheizungen erlaubt – als Einzelraumheizung, in der Sanierung, im Neubau – erklärt der Ratgeber zum GEG / Heizungsgesetz. Welche IP-Schutzart in welchen Badbereich gehört, steht in der Bad-Kaufberatung. Alle Angaben mit Quelle und Stand – Rechtsberatung ersetzen sie nicht.

„In zehn Minuten selbst installiert“ ist gefährlich verkürzt. Die ehrliche Grenze in drei Stufen: was du wirklich selbst darfst, was nur die Elektrofachkraft darf und warum es im Bad keine Grauzone gibt – mit Normen, Temperaturen und Checkliste.

Seit 29. Juli 2026 ist die 65-Prozent-Pflicht Geschichte – für Infrarotheizungen zählen jetzt §§ 10 und 46 GModG. Was sich geändert hat, welche neue Ausnahme Eigenheimbesitzer betrifft und was für Zusatzheizungen gilt. Mit Primärquellen.

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